Datenschutzinformationen I Videoüberwachung – OEDIV Betriebsgelände und Außenhaut
| Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen | OEDIV Oetker Daten- und Informationsverarbeitung KG („OEDIV KG“) Bechterdisser Straße 10 33719 Bielefeld |
| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten | OEDIV Oetker Daten- und Informationsverarbeitung KG Datenschutzbeauftragter Bechterdisser Straße 10 33719 Bielefeld E-Mail: oediv@@corporate-data-protection..com |
| Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung | Schutz des Betriebsgeländes inkl. seiner Gebäude, Parkhäuser, Innenhöfe, Terrassen, Perimeter etc. vor unbefugten Zutritten, Vandalismus & Diebstahl – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| Berechtigte Interessen, die verfolgt werden |
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| Speicherdauer und Kriterien für die Festlegung der Dauer | 72 Stunden, sofern nicht eine längere Aufbewahrung zur Aufdeckung eines der o. g. Fälle im Einzelfall erforderlich ist. |
| Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten (sofern Datenübermittlung stattfindet) |
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Hinweise auf die Rechte der Betroffenen | Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In NRW ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen. |
